Existenzgründern stehen unterschiedliche Finanzierungsformen und Finanzierungskonzepte zur Verfügung:
Investitionskredite
Für Existenzgründer eignen sich unter anderem Tilgungs- und Annuitätendarlehen. Bei Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung über die gesamte Darlehenszeit konstant, mit der Folge, dass der finanzielle Freiraum im Laufe der Zeit steigt, weil der auf die Restlaufzeit berechnete Sollzinsanteil im Zeitverlauf sinkt.
Annuitätendarlehen eignen sich bei Finanzierungen, bei denen man eine konstante Ratenzahlung erreichen will. Dies ist in der Regel im privaten Bereich, wie beispielsweise bei der Baufinanzierung, der Fall.
Eine weitere Finanzierungsart ist das Zinszahlungsdarlehen (endfälliges Darlehen). Hierbei wird das Darlehen zum Ende der Laufzeit in kompletter Höhe zurückgezahlt. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Sollzinsen. Als Tilgungsersatz werden die Ansprüche aus privaten Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds abgetreten. Diese werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.
Für den Darlehensnehmer ergeben sich hieraus Vorteile: So sind die Schuldzinsen bei Praxisdarlehen oder Darlehen für vermietete Immobilien steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Weil diese aufgrund der unveränderten Darlehensstände im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen höher sind, entstehen Steuervorteile.
Werden die ersparten Tilgungen in eine Anlage (zum Beispiel in Investmentfonds) investiert, deren erwartete Rendite über dem Zinssatz des Darlehens liegt, kann dies ebenfalls vorteilhaft sein. Die Konstruktion des Zinszahlungsdarlehens bewirkt zudem, dass die Summe der Zahlungen in das Tilgungsersatzinstrument niedriger sein kann als die zu tilgende Kreditsumme. Dies resultiert aus den über die gesamte Laufzeit erzielten möglichen Wertsteigerungen des Fondsvermögens.
Neben der Kreditvergabe durch die Hausbank ist es empfehlenswert, auch auf öffentliche Förderprogrammkredite, wie sie beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten werden, zurückzugreifen. Diese Fördermittel werden von mir nach Möglichkeit immer in das Finanzierungskonzept mit eingebunden.
Betriebsmittelkredite
Der Betriebsmittelkredit ist ein Kontokorrentkredit, der unter anderem zur Vorfinanzierung von Kosten in der Anlaufphase der Praxis dient. In seiner Eigenart als Kontokorrentkredit muss nur der tatsächlich in Anspruch genommene Betrag, also die Ausnutzung des Kreditlimits, verzinst werden.
Die Sollzinsen liegen zwar häufig höher als die eines Investitionskredits, jedoch ist der Betriebsmittelkredit aufgrund seiner hohen Flexibilität häufig wirtschaftlicher und sollte deshalb ergänzend zu einem Investitionskredit mit eingeplant werden. Alternativ können Betriebsmittel aber auch über klassische Darlehen finanziert werden, beispielsweise über Förderprogrammkredite der KfW.
Ganzheitliche Konzepte
In der Lebensplanung vieler Ärzte spielen neben der eigenen Existenz auch die eigene Immobilie und eine auskömmliche Zukunftsvorsorge eine wichtige Rolle. Es bietet sich daher an, die Praxisfinanzierung in ein ganzheitliches Vorsorge- und Anlagekonzept zu integrieren.
Hierbei handelt es sich um eine Verknüpfung von Praxisfinanzierung, Immobilienfinanzierung und Altersvorsorge, in deren Rahmen Zinseszinseffekte und steuerliche Effekte optimal genutzt werden können.