Logopädinnen und Logopäden arbeiten ohne festen Maßnahmenkatalog und orientieren sich an aktuellen wissenschaftlichen Standards und ihrer Ausbildung.
Dabei gehören sowohl die minimalinvasive FEES, als auch das risikobehaftete Trachealkanülenmanagement zu den Tätigkeiten, die von LogopädInnen nach ärztlicher Delegation durchgeführt werden dürfen.
ABER: Diese Tätigkeiten bringen ein erhöhtes Haftungsrisiko mit sich!
Eine ausreichende Absicherung über eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher essenziell für LogopädInnen!
Ausschlüsse und Zusatzbausteine
Viele Versicherungen schließen bestimmte Tätigkeiten, wie Fees & Trachealkanülenmanagement, aus oder verlangen hierfür spezielle Zusatzbausteine.
Begrenzung der Logopädie
Insbesondere werden logopädische Leistungen häufig nur im Rahmen der Ausbildung oder des üblichen Tätigkeitsfeldes versichert.
Risiko bei Nichtanmeldung
Ohne Anmeldung drohen der Verlust des Versicherungsschutzes, persönliche Haftung und mögliche Regressforderungen durch Klinik oder Arbeitgeber.
Keine Deckung für medizinische Geräte
Medizinische Hilfsmittel und Geräte sind oft nicht versichert, besonders wenn sie in den Körper eingeführt werden.


